28. Corona-Update vom 3.11.2020, Klarstellung Rehasport

Zu unserem 27. Corona-Update von Sonntag gibt es zum Bereich Rehabilitationssport eine Klarstellung des Gesundheitsministeriums NRW mit folgendem Wortlaut:

„Sportbetrieb, der nicht dem Bereich Profisport zuzuordnen ist, ist in geschlossenen Räumen von grds. allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen untersagt, im Außenbereich nur als Individualsport zulässig. Da es um eine größtmögliche Kontaktbeschränkung im November geht und gesundheitsorientierte/rehabilitative Angebote sich oft gerade auch an Corona-Risikogruppen wenden gilt:

  1. Gruppenangebote sind auch in diesem Bereich im November grds. unzulässig. Dies gilt auch für Angebote in Sporträumen, die Therapiepraxen angegliedert sind, weil diese nach dem Sinn und Zweck der CoronaVO als „ähnliche Einrichtungen“ zu anderen Sportanlagen zu werten sind.
  2. Innerhalb geschlossener Räume sind auch sonstige gesundheitsbezogene Sportangebote im November unzulässig.
  3. Zulässig sind nur Einzelbehandlungen durch Dienstleister der Gesundheitsberufe. Diese können auch Bewegungselemente beinhalten, aber eben keinen reinen Sportkurs und keine Gruppenangebote.
  4. Zulässig sind generell jede Art von digitalen Angeboten ohne Kontakt unter den Sporttreibenden bzw. zwischen Trainer/Sporttreibenden.“

Mit freundlichem Gruß

Ihr                                Ihr

Stefan Klett                  Dr. Christoph Niessen

Präsident                      Vorstandsvorsitzender